Unser Recht und seine Rechtsprechung sind heute umfangreicher und ändern sich zügiger als jemals zuvor. Aus diesem Grund haben wir uns als Wirtschaftskanzlei darauf spezialisiert, vornehmlich Unternehmen in allen wesentlichen Rechtsgebieten, soweit sie nicht das Sozialrecht, das besondere Verwaltungsrecht und das Steuerrecht betreffen, umfassend zu beraten und zu vertreten. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen hierbei die nachstehenden Rechtsgebiete.

Gesellschaftsrecht / Arbeitsrecht

Welche Rechtsform soll Ihr Unternehmen haben? Eine juristische Person (beispielsweise GmbH, AG oder UG), eine Personengesellschaft (OHG, KG, Partnerschaft oder GbR) oder nur ein reines Einzelunternehmen? Welche Vor- und Nachteile sind hiermit verbunden? Bietet sich die Gründung oder der Kauf einer Auslandsgesellschaft an? Ist es sinnvoll, das Unternehmen aufzuspalten, Tochterunternehmen oder gar eine Holding zu gründen? Oder wollen Sie sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen und/oder dieses übernehmen? Wie soll es im Falle Ihres Todes mit dem Unternehmen weitergehen? Wie übertragen Sie Ihr Unternehmen ganz oder teilweise zu Lebzeiten bspw. auf Ihre Nachfolger? Was ist unter familien- und erbrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten? Ist es erforderlich, einen Ehe- und/oder Erbvertrag zu schließen?

Wir beraten Sie hier im Hinblick auf die rechtliche Gestaltung und Konzeption Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unternehmensstrategien umfassend. Zusammen mit Ihrem/Ihrer Steuerberater/in, der/die für alle steuerrechtlichen Aspekte und deren Auswirkungen notwendig und für diesen Bereich ausschließlich zuständig ist, werden wir diejenige Rechtsform für Ihr Unternehmen finden, die Ihren Wünschen und Interessen am besten entspricht. Dabei haben wir aber immer auch im Auge, dass für Sie das „Handling“ Ihres Unternehmens einfach ist und bleibt.

Gerne erstellen wir hierzu auf Sie maßgeschneidert passende Gesellschaftsverträge und etwaige hierzu benötigte Dienst- oder Arbeitsverträge. Dies schließt auch etwaige damit zusammenhängende familien- und/oder erbrechtliche Regelungen mit ein. Soweit es hierbei notwendig sein sollte, dass bestimmte von uns erstellte Verträge notariell beurkundet werden müssen, vermitteln wir für Sie auch gerne eine(n) Notar(in) und begleiten Sie auch zu einer entsprechenden Beurkundung.

Selbstverständlich stehen wir aber auch unseren Mandanten im Fall der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung oder der Beendigung eines Unternehmens sowie in allen sonstigen gesellschaftsrechtlichen Streit- oder Konfliktfällen zur Verfügung.

Das gleiche gilt bei dienst- oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftsführern, Handelsvertretern, freien Mitarbeitern oder Arbeitnehmern. Wir vertreten Sie hierbei nicht nur außergerichtlich, sondern auch vor den Zivilgerichten oder vor den Arbeitsgerichten.

Insbesondere in arbeitsgerichtlichen Verfahren – sei es infolge Kündigungs-, Schadenersatz- oder Vergütungsstreitigkeiten – vertreten wir unsere Mandanten nicht nur vor dem Arbeits- oder Landesarbeitsgericht in erster und zweiter Instanz, sondern ggfls. auch in der Revisionsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht. Diese unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit schließt auch etwaige Auseinandersetzungen eines Arbeitgebers mit dem Betriebsrat seines Unternehmens ein.

Allgemeines Vertrags- und Handelsrecht / Inkassorecht

Neben der Gestaltung eigener interner – das Unternehmen selbst betreffenden – Regelungen (Gesellschafts- und Arbeitsrecht) benötigt ein Unternehmen für seinen Erfolg zusätzlich zu der Qualität seiner eigenen Leistungen natürlich auch eine Rechtssicherheit und -klarheit für seine eigentliche unternehmerische Tätigkeit nach außen, insbesondere gegenüber seinen Kunden und Lieferanten. Denn was bringt eine gut erbrachte Leistung, wenn die damit verbundenen Vergütungsansprüche rechtlich unklar und nicht oder nur teilweise durchsetzbar sind? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferungen und Leistungen im Falle der Nichtbezahlung oder gar Insolvenz Ihres Kunden nicht oder nicht vollständig verloren gehen? Was ist, wenn Leistungen Dritter – beispielsweise von Lieferanten – nicht oder nicht pünktlich oder mangelhaft für Sie erbracht werden? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Subunternehmer Ihnen nicht Ihre Kunden abwerben?

Wir erstellen und konzipieren gerne für Sie speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Verträge, sei es Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder spezielle Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkverträge (einschl. Bauverträge nach VOB/B). Natürlich sind wir in diesem Zusammenhang nicht nur auf dem damit verbundenen weiteren gesamten zivilrechtlichen Vertragsrecht tätig, also beispielsweise Miet-, Pacht-, Leasing-, Darlehens-, Bürgschafts- oder Lizenzvertragsrecht, sondern berücksichtigen auch die Besonderheiten des Handelsrechts, also des „Sonderprivatrechts der Kaufleute“, das ein spezielles Gebiet des Privat(zivil)rechts darstellt.

Gerne sind wir auch behilflich, Ihre Forderungen gegen Schuldner im Wege des Inkassos bundesweit einzuziehen. Sollten Ihre Schuldner nicht bereits auf unseren außergerichtlichen Forderungseinzug reagieren, führt unsere kanzleiinterne Inkassoabteilung für Sie nicht nur das gerichtliche Mahn- oder Prozessverfahren durch, sondern wir vertreten Ihre Interessen selbstverständlich auch im Wege einer etwaigen sich daran anschließenden Zwangsvollstreckung.

Wettbewerbsrecht

Sie stellen Ihr Unternehmen nach besten Wissen und Gewissen nach außen dar – evtl. durch eine Werbeannonce oder im Internet – und erhalten plötzlich eine Abmahnung von einem Mitbewerber oder einem Abmahnverband, da Ihr Marktverhalten oder Ihre Außendarstellung (Werbung, AGB etc.) angeblich wettbewerbswidrig sein soll? Was ist bei einer solchen Abmahnung zu tun und zu beachten? Wir können Sie sich vor Abmahnungen schützen? Wie stellen Sie ein wettbewerbsrechtlich korrektes und rechtmäßiges Auftreten sicher? Was können Sie tun, wenn ein Mitbewerber Ihr Unternehmen behindert oder sich durch sonstige wettbewerbswidrige Aktionen einen Wettbewerbsvorsprung zu Ihrem Nachteil sichern will?

Das Wettbewerbsrecht, das zum einen den Unternehmen sog. „Marktverhaltensregeln“ aufgeben und zum anderen die Verbraucher vor unlauterer oder irreführender Werbung schützen soll und will („Verbraucherschutz“), ist in den letzten Jahren für jeden Unternehmer immer wichtiger und auch umfangreicher geworden. Die bislang vornehmlich von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Lauterkeitsrecht sind durch den deutschen Gesetzgeber u.a. durch die grundlegende Novellierung des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs“ (UWG) bereits vor über 10 Jahren im Jahre 2004 weiter präzisiert worden. Hinzu kommen ferner immer neue EU-Regelungen, die im Zuge der Vereinheitlichung des Europäischen Binnenmarktes das deutsche Wettbewerbsrecht überlagern oder ergänzen bzw. von diesem übernommen werden müssen. Zu erwähnen sind dabei neben den bekannten EU-Verbraucherschutzrichtlinien im Fernabsatzrecht bspw. die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sowie die Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung.

Insbesondere im Lebensmittelrecht sind spätestens seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) am 13.12.2014 und der sie ergänzenden und bereits seit dem 01.07.2007 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. „Health-Claims-Verordnung“) fast ausschließlich nur noch europarechtliche Regelungen zu beachten, die den nationalen Bestimmungen als „lex specialis“ vorgehen. Dementsprechend nehmen die Entscheidungen des EuGH, dem die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten im Rahmen des Evaluierungsprozesses Auslegungsfragen über die Anwendbarkeit von europäischen Normen im Wege der Vorabentscheidung gem. Art 267 AEUV vorzulegen haben, immer mehr an Quantität und Bedeutung zu.

Ferner werden wettbewerbsrechtliche Absprachen/Vereinbarungen zwischen Unternehmen immer häufiger von den Kartellbehörden untersucht und verfolgt und nicht selten im Falle ihrer Rechtswidrigkeit mit erheblichen Sanktionen geahndet.

Nicht zuletzt auch infolge des Internets – und der damit bundesweit empfangbaren Werbemöglichkeit – sowie der hiermit einhergehenden Medienvielfalt hat sich die Zahl der wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten in den letzten Jahren erheblich erhöht.

Es gilt daher für jeden Unternehmer heutzutage umso mehr, sich auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts rechtzeitig professionell beraten und vertreten zu lassen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen seit vielen Jahren in allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten und ist diesbezüglich bereits überregional in allen OLG-Bezirken in Deutschland tätig gewesen. Wir haben in diesen Zusammenhang in der Vergangenheit auch bereits mehrere Grundsatzentscheidungen im Wettbewerbsrecht erwirken können. Insbesondere auf dem Gebiet der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmittel hat unsere Kanzlei an einer Vielzahl von bekannten und veröffentlichten Entscheidungen mitgewirkt. Dementsprechend verfügen wir über eine professionelle und kompetente Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wir vertreten ihre Interessen hierbei nicht nur aktiv gegen Mitbewerber oder Abmahnverbänden, sondern überprüfen selbstverständlich gerne auch bereits im Vorfeld Ihre Außendarstellung und Werbung, wodurch das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Inanspruchnahme durch Dritte erheblich reduziert werden kann.

Gewerblicher Rechtsschutz

Sie wollen Ihre geschaffenen geistigen und/oder verkörperten Leistungen oder Waren auf dem gewerblichen Gebiet schützen lassen? Verletzt jemand diese Ihnen zustehenden Schutzrechte? Oder wirft Ihnen ein Mitbewerber vor, dass Sie seine Erfindung, sein Urheberrecht oder seine Marke verletzt haben?

Der Begriff des „gewerblichen Rechtsschutzes“ umfasst als Oberbegriff die auf dem gewerblichen Gebiet geschützten Schöpfungen, Leistungen oder Bezeichnungen wie bspw. das Urheberrecht, das Patentrecht, das Designrecht (ehemals „Geschmacksmusterrecht“), das Gebrauchsmusterrecht sowie das Markenrecht.

Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber insoweit ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens eine gewisse Zeit lang allein wirtschaftlich nutzen und ernten zu können. Schutzrechte sichern insofern insbesondere den Anreiz zur Innovation. Denn ohne eine rechtliche Absicherung könnten ansonsten Ideen oder Leistungen von Jedermann ohne weiteres nachgeahmt werden.

Wichtig ist hierbei allerdings nicht nur, ob und wie man solche gewerblicher Schutzrechte erhält, sondern wie man sie letztendlich einsetzt und durchsetzt. Deshalb müssen sowohl die Schutz- als auch die Durchsetzungsmechanismen effektiv, praktikabel und letztendlich auch bezahlbar sein.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Unternehmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und zwar vornehmlich auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Markenrechts sowie auch des Designrechts (ehemals „Geschmacksmusterrecht“). Falls gewünscht, melden wir für Sie Ihre Marken und Ihre Designvorlage in Deutschland an und prüfen hierbei, ob und welche etwaigen Eintragungshindernisse hierfür bestehen oder nicht. Selbstverständlich beraten wir Sie auch im Hinblick auf die Klärung und Sicherung von Urheberrechten.

Für den Fall, dass Sie ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden möchten, vermitteln wir Ihnen auch gerne eine(n) versierten Patentanwalt/-anwältin in Ihrer Region. Bei Patent- oder Gebrauchsmusterstreitigkeiten vertreten wir allein oder zusammen mit Ihrem/Ihrer Patentanwalt/-anwältin Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Soweit Sie daher gegen einen Dritten wegen der Verletzung eines Ihnen zustehenden gewerblichen Schutzrechtes vorgehen möchten, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Das gleiche gilt natürlich auch, falls Sie selbst wider Erwarten von einem Dritten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden sollten.

Wirtschaftsstrafrecht

Im Rahmen einer funktionierenden Wirtschaftsordnung ist es genauso wie auf anderen Gebieten des gesellschaftlichen Zusammenlebens notwendig und erforderlich, bestimmte Verhaltensregeln und Strukturen nicht nur zivilrechtlich, sondern auch im Wege des Strafrechts zu schützen. Hintergrund hierzu ist, dass gerade auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität größte wirtschaftliche Schäden zum Nachteil von Dritten auftreten können. Zu den Kernbereichen des Wirtschaftsstrafrechts gehören daher vornehmlich das Insolvenzstrafrecht, das Untreue- und Betrugsrecht, das Steuerstrafrecht und das Korruptionsrecht.

Aufgrund der damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten sowie auch aufgrund des Anstiegs der Wirtschaftskriminalität als solche haben viele Bundesländer reagiert und entsprechende Sonderabteilungen bei den jeweiligen Ermittlungsbehörden und sogar bei den Gerichten errichtet, damit diese Straftaten effektiv verfolgt, aufgeklärt und sanktioniert werden können.

Dementsprechend ist es indiziert, als Beschuldigter oder Geschädigter eines Wirtschaftsdeliktes sich ebenfalls entsprechend fachkundig beraten und vertreten zu lassen. Gerade als Beschuldigter einer solchen Tat ist es insoweit ratsam, frühestmöglich von Anfang an eine fachkompetente und zielgerichtete anwaltlichen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn die Weichen für den Verlauf und Ausgang eines Strafverfahrens werden meist bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gestellt.

Wir sind seit vielen Jahren bundesweit auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Wir vertreten hierbei nicht nur Beschuldigte und Angeklagte im Ermittlungsverfahren sowie vor den gerichtlichen Instanzen, sondern beraten und vertreten auch umgekehrt Opfer und Geschädigte von Wirtschaftskriminalität, zumal bestimmte Wirtschaftsstraftaten teilweise zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche gegen die jeweiligen Täter eröffnen.

 

Die vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkte geben natürlich nicht unser gesamtes tatsächliches Leistungsspektrum wieder. Selbstverständlich betreuen wir unsere Mandanten auch kompetent und erfolgreich in anderen als den hier aufgeführten Rechtsgebieten. Das gleiche gilt, wenn uns statt Unternehmen Privatpersonen konsultieren möchten, die ebenfalls zu unserem Klientel gehören. Sollten Sie daher hierzu im Einzelfall Fragen haben, kontaktieren Sie uns.

Unser oberstes Gebot ist und bleibt, eine qualitativ hochwertige anwaltliche Leistung zu einem angemessenen Honorar zu erbringen. Im Vordergrund steht dabei stets die persönliche und intensive Mandantenbetreuung. Jedes Mandat betrachten wir daher als Herausforderung und entwickeln hierzu individuelle Lösungen, um die Ziele unserer Mandanten so optimal wie möglich zu erreichen. Dazu gehört es auch, dass unsere Mandanten regelmäßig kurze Status- und Terminsberichte über den aktuellen Stand und Verlauf ihres Verfahrens erhalten, um auf diese Weise stets umfassend informiert zu sein. Insbesondere durch unsere anwaltliche Beratung im Vorfeld und eine damit verbundene vorausschauende Gestaltung lassen sich häufig zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und die damit verbundenen Risiken vermeiden.